Bargeldobergrenze 10'000 Euro
Bisher dürfen in Deutschland beliebig hohe Beiträge bar bezahlt werden, doch das wird sich künftig ändern. Die EU einigte sich auf eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen um gegen Geldwäsche anzukämpfen.
Käufe in Höhe von mehr als 10.000 Euro sollen künftig in der EU nicht mehr bar bezahlt werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich auf diese Obergrenze und weitere Maßnahmen, um stärker gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten hätten allerdings die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen, teilten die Länder mit.
Mit den neuen Regeln würden die Vorschriften in der EU umfassend harmonisiert, hieß es von den Ländern weiter. Mögliche Schlupflöcher, die von Kriminellen genutzt werden, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren, würden geschlossen.
Die neuen Gesetze gäben etwa den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen, hieß es vom Parlament.
Angaben der Länder zufolge müssen nun etwa neben Einrichtungen wie Banken und Kasinos auch Händler von Luxusgütern und unter anderem Edelmetallen sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Anbieter von Kryptowährungen müssen bei Transaktionen oberhalb von 1000 Euro ihre Kunden prüfen. Außerdem kommen verschärfte Meldevorschriften für Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler. Im Jahr 2029 folgen verschärfte Regeln für den Fußballspieler-Transfermarkt.
Die Einigung muss vom Parlament und vom Rat formell angenommen werden. Gelten sollen die neuen Regeln Parlamentsangaben zufolge grundsätzlich drei Jahre nach Inkrafttreten.
Im Kampf gegen Geldwäsche ist in der EU auch eine gemeinsame Geldwäschebehörde, die „Anti-Money Laundering Authority" (AMLA) geplant. Sie soll die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Unter anderem Frankfurt hat sich für den Sitz der Behörde beworben.